Offener Ganztag

Die offene Ganztagsschule (OGTS) ist ein freiwilliges schulisches Angebot für eine ganztägige Förderung und Betreuung von Schülern, bei denen

  • vormittäglicher Unterricht wie gewohnt stattfindet
  • im Anschluss an den Unterricht bis zu vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird
  • an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen (kostenpflichtig) bereitgestellt wird
  • die Schulleitung die nachmittäglichen Angebote organisiert
  • eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung besteht
  • eine Auswahl an Freizeitangeboten mit z.B. sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten angeboten wird

In der OGTS besteht Anwesenheitspflicht für alle Kinder, die für den jeweiligen Betreuungstag angemeldet sind. So kann ein regelmäßiger Ablauf im pädagogischen Alltag gewährleistet werden. Die Betreuer übernehmen die Aufsichtspflicht.

Zielgruppe – Für wen ist das Angebot gedacht?
Für Schüler*innen mit Bildung- und Betreuungsbedarf bis 14 Uhr oder 16 Uhr (Ferien ausgeschlossen).

An der GS Uffing Seehausen gibt es für das Angebot der offenen Ganztagessschule (OGTS) zwei Wahlmöglichkeiten:
1. Kurzgruppe: Im Anschluss an den Unterricht bis ca. 14 Uhr
2. Ganztagesgruppe: Im Anschluss an den Unterricht bis 16 Uhr

Teilnahme und Betreuungszeitraum

  • Angebot an 4 Unterrichtstagen (Montag bis Donnerstag, Ferien ausgeschlossen)
  • im Anschluss an den Unterricht bis 14 Uhr (sog. Kurzgruppe) bzw. 16 Uhr
  • Mindestbuchung 2 Nachmittage pro Schulwoche
  • Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung

Angebote

  • Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung des Albrechthof Bio Catering (kostenpflichtig)
  • Angebot einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung
  • verschiedene Freizeitangebote

Freizeitangebote

Neigungsangebote
Im Gegensatz zu einer reinen Hausaufgabenbetreuung wird im Offenen Ganztagsbereich an den Schulen auf die Bedeutung der Neigungsangebote für die Rhythmisierung des Nachmittags, aber auch für die Akzeptanz und Attraktivität des Ganztagsangebotes Wert gelegt.

Es ist vorgesehen, verschiedene Neigungsangebote mit Schwerpunkt im künstlerisch-gestalterischen, im musischen Bereich sowie im Bereich Bewegung anzubieten.

Derzeit sind folgende Angebote möglich:  Kreatives Gestalten – (Brett-) Spiele – lebenspraktische Angebote – Sport – kulturelle Angebote – Leseförderung – erlebnispädagogische Angebote und Angebote durch externe Kooperationspartner.

Hierfür stehen sowohl Bereiche und einzelne Klassenzimmer im Schulhaus selbst zur Verfügung, darüber hinaus die Turnhalle und die Außensportanlage.

Diese Angebote sind abhängig von den zu gewinnenden außerschulischen Kooperationspartnern und freien Mitarbeitern, wozu gerade auch örtliche Vereine, Verbände und andere Institutionen eingebunden werden können. Demzufolge werden die Schüler*innen in der Freizeit neben dem festangestellten Personal auch von externem Personal wie Übungsleiter*innen, Künstler*innen, Musiker*innen betreut.

Freies Spiel als offenes Angebot
Nach dem Mittagessen haben die Schüler*innen sowohl in der Mittagspause als auch nach der Erledigung von Hausaufgaben Freizeit. Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, den individuellen Neigungen entsprechend, können Aktivitäten im Außenbereich oder Tätigkeiten zur Entspannung und Ruhephasen sein und werden mit dem erzieherischen Anliegen verknüpft. Ziel des offenen Freizeitbereiches ist die Erziehung zu einer aktiven und konstruktiven Freizeitgestaltung. Das hierbei begleitende Personal fungiert als Ansprechpartner*in, Ratgeber*in, gibt Anregungen und Zuwendungen, ermahnt und schlichtet. Den Kindern steht Material zur gemeinsamen Nutzung wie Bälle, Seile, Spielgeräte, Spielzeug und vieles mehr zur Verfügung.

Anmelde- und Teilnahmemodalitäten
Die Anmeldung für die Offene Ganztagsschule erfolgt in der Regel für ein ganzes Schuljahr. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Abmeldung im Laufe des Schuljahres möglich. Die Offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung; von daher ist nach der Anmeldung für die Offene Ganztagsschule auch die regelmäßige Teilnahme an den gebuchten Tagen Pflicht. Bei Verhinderung (z. B. Arzttermin) ist eine schriftliche Abmeldung durch die Eltern nötig; bei Krankheit genügt die morgendliche telefonische Abmeldung.

Wenn ein*e Schüler*in durch wiederholtes Fehlverhalten den Ablauf der Hausaufgabenzeit oder der Neigungsangebote massiv stört und diesem Fehlverhalten auch durch pädagogische Maßnahmen nicht abgeholfen werden kann, so ist ein Ausschluss aus der Offenen Ganztagsschule während des Schuljahres möglich.