Anmelde- und Teilnahmemodalitäten
Die Anmeldung für die Offene Ganztagsschule erfolgt in der Regel für ein ganzes Schuljahr. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Abmeldung im Laufe des Schuljahres möglich. Die Offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung; von daher ist nach der Anmeldung für die Offene Ganztagsschule auch die regelmäßige Teilnahme an den gebuchten Tagen Pflicht. Bei Verhinderung (z. B. Arzttermin) ist eine schriftliche Abmeldung durch die Eltern nötig; bei Krankheit genügt die morgendliche telefonische Abmeldung.

Wenn ein*e Schüler*in durch wiederholtes Fehlverhalten den Ablauf der Hausaufgabenzeit oder der Neigungsangebote massiv stört und diesem Fehlverhalten auch durch pädagogische Maßnahmen nicht abgeholfen werden kann, so ist ein Ausschluss aus der Offenen Ganztagsschule während des Schuljahres möglich.