Klassenelternsprecher
Bindeglied zwischen Eltern und Schule
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
Wahl des Klassenelternsprechers
Gewählt wird der/die Klassenelternsprecher*in und Vertreter*in wenige Wochen nach Schuljahresbeginn. Die Schulleitung lädt zum ersten Elternabend des Schuljahres ein, die anwesenden Eltern wählen direkt aus ihrer Mitte eine/n Klassenelternsprecher*in und Vertreter*in (Art. 64 Abs.2 BayEUG, §17 Abs.2 VSO).
Das Amt des Elternsprechers wird in der Regel für ein Schuljahr ausgeübt. Sie bleiben also bis zur Neuwahl des Elternbeirats am Beginn des nächsten Schuljahres im Amt.
Unsere Klassenelternsprecher für das Schuljahr 2024/25
Klasse | Klassenelternsprecher |
1a | Hossinger, Kerstin |
1b | Heiland, Silke |
2a | Fischer, Saskia |
2b | Maluche, Susanne |
3a | Stredele, Stefanie |
3b | Saitner, Katrin |
4a | Spale, Marie |
4b | Springorum, Antonia |
Detaillierte Informationen finden Sie in der Wahlordnung: Download